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Rechtsgrundlagen & Normen

DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte)

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte)?

Die DIN 277 normiert die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten im Bauwesen, darunter Bruttogrundfläche (BGF) und Bruttorauminhalt (BRI). Diese Bezugsgrößen sind maßgeblich für die Anwendung der Normalherstellungskosten im Sachwertverfahren und für die einheitliche Beschreibung von Gebäuden in Gutachten.

Bereit für die nächsten Schritte?

DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte) im Gutachten richtig einordnen.

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