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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.)

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.)?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird von einer Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Bestellungskörperschaft nach Nachweis besonderer Sachkunde, persönlicher Eignung und Vereidigung auf Unparteilichkeit bestellt. Die öffentliche Bestellung gilt als höchste Qualifikationsstufe in Deutschland und genießt bei Gerichten, Behörden und Finanzämtern besonderes Vertrauen.

Bereit für die nächsten Schritte?

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (ö.b.u.v.) im Gutachten richtig einordnen.

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