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Gerichtsgutachten

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten wird von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen erstellt und dient als neutrales Beweismittel im Verfahren, etwa bei Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung oder Zwangsversteigerung. Der Sachverständige ist allein dem Gericht verpflichtet und arbeitet streng unabhängig. Solche Gutachten unterliegen besonderen formalen und inhaltlichen Anforderungen.

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