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Kurzgutachten

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine vereinfachte, kostengünstigere Wertermittlung mit reduziertem Umfang und geringerer Dokumentationstiefe als ein Verkehrswertgutachten. Es eignet sich für interne Zwecke wie Kaufpreisorientierung, erste Einschätzung oder Verkaufsvorbereitung, ist jedoch in der Regel nicht für Gerichte oder Finanzämter geeignet.

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