Was bedeutet Mietwertgutachten?
Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche oder marktgerechte Miete einer Immobilie. Es wird zur Begründung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB, bei Mietstreitigkeiten, für Pacht- oder Gewerbemietverhältnisse und als Grundlage des Ertragswertverfahrens erstellt. Datenbasis sind Mietspiegel, Mietdatenbanken und Vergleichsmieten.