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Gerichtsfestes Gutachten

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Gerichtsfestes Gutachten?

Ein gerichtsfestes Gutachten genügt den formalen und inhaltlichen Anforderungen, um vor Gericht und bei Behörden Bestand zu haben. Es ist vollständig nachvollziehbar, stützt sich auf belegte Daten und die Verfahren der ImmoWertV und wird idealerweise von einem öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen erstellt. Es minimiert das Risiko, dass die Wertfeststellung angefochten wird.

Bereit für die nächsten Schritte?

Gerichtsfestes Gutachten im Gutachten richtig einordnen.

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