Was bedeutet Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist nach § 194 BauGB der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Er ist der zentrale, gerichtsfeste Wertbegriff der deutschen Immobilienbewertung und mit dem Marktwert inhaltsgleich.