Was bedeutet Reinertrag?
Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und Betriebskosten, soweit nicht umlegbar). Nach Abzug der Bodenwertverzinsung verbleibt der Gebäudereinertrag, der über Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer kapitalisiert wird.