Was bedeutet Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren bewertet renditeorientierte Immobilien anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge. Der Bodenwert und der über den Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer kapitalisierte Reinertrag des Gebäudes ergeben den Ertragswert. Es ist in den §§ 27–34 ImmoWertV 2021 geregelt und kommt vor allem bei Mietwohn-, Geschäfts- und Gewerbeobjekten zur Anwendung.
Relevante Leistungen.
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Gerichtsfestes Vollgutachten zum Marktwert — für Erbschaft, Scheidung, Gericht und Finanzamt.
Marktwertermittlung / Kurzgutachten
Kompakte Wertermittlung für Kauf, Verkauf und erste Einschätzung — schnell und belastbar.
Mietwertgutachten
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.