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Restnutzungsdauer

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer ist die Anzahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ergibt sich grundsätzlich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters, kann aber durch Modernisierungen verlängert oder durch Schäden verkürzt sein. Sie beeinflusst maßgeblich den Vervielfältiger und die Alterswertminderung.

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