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Wertbegriffe

Vervielfältiger (Barwertfaktor)

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Vervielfältiger (Barwertfaktor)?

Der Vervielfältiger ist der Barwertfaktor, mit dem der jährliche Gebäudereinertrag im Ertragswertverfahren kapitalisiert wird. Er ergibt sich aus dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer und steht in Anlage 1 der ImmoWertV tabelliert zur Verfügung. Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Zinssatz, desto höher der Vervielfältiger.

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