Was bedeutet Gesamtnutzungsdauer?
Die Gesamtnutzungsdauer ist die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer baulichen Anlage je nach Gebäudeart, etwa 80 Jahre für ein freistehendes Einfamilienhaus. Sie ist in Anlage 1 der ImmoWertV typisiert und bildet die Grundlage für die Berechnung von Restnutzungsdauer und Alterswertminderung.