Was bedeutet Sachwertverfahren?
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert der baulichen Anlagen, der über die Normalherstellungskosten (NHK 2010), die Bruttogrundfläche und eine Alterswertminderung berechnet wird. Der vorläufige Sachwert wird anschließend mit einem Sachwertfaktor an die Marktlage angepasst. Es wird typischerweise bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, wenn keine ausreichenden Vergleichs- oder Ertragsdaten verfügbar sind (§§ 35–39 ImmoWertV 2021).