Was bedeutet Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ermittelt den Verkehrswert nach § 194 BauGB in der Tiefe der ImmoWertV und enthält eine vollständige Objektbeschreibung, alle wertrelevanten Unterlagen, die nachvollziehbare Anwendung der Verfahren und eine begründete Wertfeststellung. Es ist gerichtsfest und wird für Erbschaften, Scheidungen, Verkäufe, Steuern und Streitfälle eingesetzt.