Was bedeutet Ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist das in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage übliche Entgelt. Sie wird aus Mietspiegeln, Mietdatenbanken oder Vergleichswohnungen abgeleitet und ist Maßstab für Mieterhöhungen nach § 558 BGB sowie Grundlage von Mietwertgutachten.