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Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Unabhängigkeit und Unparteilichkeit?

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind tragende Grundsätze der Sachverständigentätigkeit. Der Gutachter muss frei von Eigeninteressen, Weisungen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten zum Bewertungsobjekt arbeiten und beide Parteien gleichermaßen berücksichtigen. Sie sind Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten von Gerichten, Behörden und Banken anerkannt wird.

Bereit für die nächsten Schritte?

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit im Gutachten richtig einordnen.

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