Was bedeutet Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer fällt auf den Wert des geerbten Vermögens an, wobei Immobilien vom Finanzamt im Wege der Bedarfsbewertung typisiert angesetzt werden. Da diese Bewertung den tatsächlichen Verkehrswert häufig übersteigt, kann ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachweisen und so die Steuerlast senken.