Was bedeutet Bedarfsbewertung (steuerlich)?
Die Bedarfsbewertung ist die typisierte Bewertung von Grundbesitz durch das Finanzamt für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den §§ 176 ff. BewG. Sie nutzt vereinfachte Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren mit pauschalen Parametern. Weil sie den tatsächlichen Verkehrswert oft überschätzt, ist der Gegennachweis nach § 198 BewG durch ein Gutachten von Bedeutung.