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Geschossflächenzahl (GFZ)

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Geschossflächenzahl (GFZ)?

Die Geschossflächenzahl gibt das Verhältnis der Summe der Geschossflächen aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche an. Eine GFZ von 1,2 erlaubt eine Geschossfläche vom 1,2-fachen der Grundstücksfläche. Sie bestimmt die bauliche Ausnutzbarkeit und ist ein wesentlicher Werttreiber bei der Bodenwertermittlung von Bauland.

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