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Energieausweis

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Energetischer Zustand und Modernisierungsbedarf beeinflussen zunehmend den Markt- und Verkehrswert und werden im Gutachten berücksichtigt.

Bereit für die nächsten Schritte?

Energieausweis im Gutachten richtig einordnen.

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