Was bedeutet Grundschuld?
Die Grundschuld ist ein in Abteilung III des Grundbuchs eingetragenes Grundpfandrecht, das ein Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen belastet, ohne an eine bestimmte Forderung gebunden zu sein. Sie ist das in Deutschland übliche Sicherungsmittel der Immobilienfinanzierung und für die Ermittlung des Beleihungswerts und der Belastungssituation relevant.