Was bedeutet Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche öffentliche Register, das die Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen und Beschränkungen eines Grundstücks ausweist. In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen (etwa Wegerechte, Nießbrauch), in Abteilung III die Grundpfandrechte. Für die Bewertung ist die Auswertung des Grundbuchs unerlässlich, da Rechte Dritter den Wert mindern können.