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Erbbaurecht

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück gegen einen regelmäßigen Erbbauzins ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Erbbaurechte werden gesondert bewertet, da Bodenwertanteil und Restlaufzeit den Wert stark beeinflussen. Für Erbbaurecht und belastetes Grundstück sind eigene Bewertungsansätze zu wählen.

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