Was bedeutet Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Für die Bewertung sind die Teilungserklärung, der Miteigentumsanteil, die Instandhaltungsrücklage und der Zustand des Gemeinschaftseigentums maßgeblich.