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Teileigentum

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Teileigentum?

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, etwa Läden, Büros oder Praxen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Es wird analog zum Wohnungseigentum, aber unter Berücksichtigung der gewerblichen Nutzung und Ertragslage bewertet.

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