Was bedeutet Grunddienstbarkeit?
Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks die Nutzung in bestimmter Weise gestattet, etwa ein Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht. Solche Belastungen können den Wert des dienenden Grundstücks mindern und müssen im Gutachten bewertet werden.