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Gebäude & Grundstück

Grunddienstbarkeit

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Grunddienstbarkeit?

Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines anderen Grundstücks die Nutzung in bestimmter Weise gestattet, etwa ein Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht. Solche Belastungen können den Wert des dienenden Grundstücks mindern und müssen im Gutachten bewertet werden.

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