Was bedeutet Sachverständigenhonorar?
Das Honorar eines Immobiliensachverständigen kann frei nach Aufwand oder pauschal vereinbart werden. Bei gerichtlichen Aufträgen ist es nach dem JVEG geregelt. Eine seriöse Wertermittlung wird grundsätzlich aufwandsbezogen und unabhängig vom ermittelten Wert vergütet, um die Unparteilichkeit zu wahren.