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Ortstermin (Begehung)

Begriffsdefinition aus dem Gutachtzeit Glossar

Definition

Was bedeutet Ortstermin (Begehung)?

Der Ortstermin ist die persönliche Besichtigung des Bewertungsobjekts durch den Sachverständigen. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Modernisierungen, Mängel und Lage aufgenommen, Maße geprüft und das Objekt fotografisch dokumentiert. Eine sorgfältige Begehung ist Grundlage einer belastbaren, gerichtsfesten Wertermittlung.

Bereit für die nächsten Schritte?

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