Was bedeutet Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale?
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) sind wertbeeinflussende Eigenschaften, die in den Standardverfahren nicht abgebildet sind, etwa Baumängel, Bauschäden, Instandhaltungsstau, abweichende Nutzungen, Bodenkontaminationen oder Rechte Dritter. Sie werden im Gutachten gesondert als Zu- oder Abschläge berücksichtigt.